Detailinformation

Einladung zum Webinar "Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz"

Webinar über TEAMS am 16. Mai 2024, 14:00 Uhr

Seit 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für in Deutschland ansässige Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern. Damit fallen nunmehr auch Bauunternehmen mit dieser Mitarbeiterstärke unmittelbar in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass auch kleinere Unternehmen, die für unmittelbar von diesem Gesetz erfasste Unternehmen als Nachunternehmer, Lieferanten oder sonstige Dienstleister tätig sind, von diesen mit Pflichten aus dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz konfrontiert werden. Hier wird intensiv diskutiert, ob und inwieweit eine solche Pflichtenüberbürdung rechtlich zulässig ist.
 
Vor diesem Hintergrund wollen wir Sie in einem kostenfreien Webinar über die wichtigsten Pflichten aus diesem Gesetz informieren – unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen direkt oder ggf. auch nur mittelbar betroffen ist.
 
am Donnerstag, den 16. Mai 2024
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 
Inhaltliche Schwerpunkte dieses Webinars sollen insbesondere sein
•           Anwendungsbereich des Gesetzes
•           Begriff der Lieferkette
•           Menschenrechts- und umweltbezogene Pflichten/Verbote
•           Die einzelnen Sorgfaltspflichten
             – Einrichtung eines Risikomanagements
             – Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
             – Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen
             – Abgabe einer Grundsatzerklärung
             – Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und gegenüber unmittelbaren Zulieferern
             – Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
             – Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
             – Sorgfaltspflichten bezüglich Risiken bei mittelbaren Zulieferern
             – Dokumentation und Berichterstattung
•           Mögliche Sanktionen (Vergabeausschluss, Geldbußen)
•           Ausblick auf die EU-Lieferkettenrichtlinie
 
Als Referent wird Herr RA Dr. Detlef Lupp, Geschäftsführer des EMB-Wertemanagement Bau e.V., München, fungieren. Herr Dr. Lupp hat den Gesetzgebungsprozess von Anfang an aufmerksam verfolgt, ist mit dieser Rechtsmaterie und ihren Praxisauswirkungen bestens vertraut und berät EMB-Mitgliedsfirmen in allen Angelegenheiten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. 

 

Die Einladung ist den Teilnehmern bereits per E-Mail zugesandt worden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Rainer Seebald.