Arbeitnehmerfreizügigkeit: Bauindustrie sieht Öffnung des deutschen Bauarbeitsmarktes für MOE-Arbeitnehmer gelassen entgegen

Die Deutsche Bauindustrie rechnet nach der am 1. Mai 2011 erfolgten Öffnung des deutschen Bauarbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den MOE-Beitrittsländern nicht mit größeren Verwerfungen. Allenfalls in der Grenzregion zu Polen könne es vorübergehend zu Problemen kommen. Durch die allgemeinverbindlich erklärten tariflichen Mindestlöhne sei sichergestellt, dass es nicht zu Lohndumping und damit zu seriösen Wettbewerbsverhältnissen auf dem deutschen Baumarkt kommen werde.

Ob tatsächlich jährlich zwischen 100.000 bis 200.000 Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten auf den deutschen Bauarbeitsmarkt strömen, wie dies einige Institute voraussagen, ist aus Sicht der Deutschen Bauindustrie fraglich. Dagegen spreche vor allem, dass MOE-Bauunternehmen schon in den vergangenen Jahren ihre Arbeitskräfte im Rahmen von Werkarbeitnehmerkontingenten auf dem deutschen Baumarkt hätten einsetzen können, diese Möglichkeit aber nicht genutzt haben. Darüber hinaus seien viele MOE-Länder inzwischen selbst dringend auf Baufachkräfte angewiesen.

Anders als von den Kritikern bei der Einführung im Jahre 1997 befürchtet, habe der Mindestlohn keineswegs den notwendigen Strukturwandel behindert, Produktionsverlagerung ins Ausland angestoßen oder den Baupreisanstieg beschleunigt. Stattdessen habe der tarifliche Mindestlohn der deutschen Bauwirtschaft die dringend benötigte Atempause im Strukturwandel verschafft. Die Mindestlöhne haben sich in der Bauwirtschaft als effizientes Instrument zur Steuerung von Strukturanpassungsprozessen bewährt. Voraussetzung sei jedoch, dass die Einhaltung der Mindestlöhne streng kontrolliert und alle Formen der Schwarzarbeit konsequent bekämpft werden.
 

Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.

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