Das Bundeskabinett hat am 7. Dezember 2011 beschlossen, die Übergangsfristen für Bulgarien und Rumänien bis zum 31. Dezember 2013 weiter in Anspruch zu nehmen. Damit bleibt der Arbeitsmarkt bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Dienstleistungsfreiheit im Baugewerbe weiter eingeschränkt. Die deutsche Bauindustrie begrüßt diese Entscheidung. Mit Blick auf das immer noch enorme Lohngefälle hatte sie stets vorgetragen, dass gegenüber den neuen EU-Mitgliedsstaaten eine langsamere Anpassung durch das volle Ausschöpfen der Übergangsfristen ermöglicht werden muss.
Zur Begründung führt die Bundesregierung aus, dass die Beibehaltung der Einschränkungen für Rumänien und Bulgarien aus arbeits-, wirtschafts- und gesellschaftlichen Gründen geboten seien. Andernfalls drohen Deutschland zusätzliche Störungen des Arbeitsmarktes für Langzeitarbeitslose und gering qualifizierte Arbeitssuchende. Darüber hinaus könne eine zusätzliche Belastung der Regionen in Ostdeutschland entstehen, deren Arbeitsmarkt noch doppelt so hohe Arbeitslosenquoten aufweist wie im Westen.
Die Bundesregierung wird der Europäischen Kommission die formale Begründung der weiteren Inanspruchnahme der Übergangsfristen noch in diesem Jahr mitteilen.