Tarifausschuss befürwortet die Allgemeinverbindlicherklärung des TV Mindestlohn
In seiner Sitzung am 30. August 2011 hat der Tarifausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 28. April 2011 im Wege einer Rechtsverordnung nach § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetz einstimmig befürwortet.
Die Allgemeinverbindlicherklärung ist für den Zeitraum vom 1. Dezember 2011 bis 31. Dezember 2013 beantragt.
Nunmehr ist die Entscheidung der Bundesarbeitsministerin, Frau Dr. von der Leyen, abzuwarten.