TV Mindestlohn ab 1. Dezember 2011 für allgemeinverbindlich erklärt

Am 8. November 2011 ist die Achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
vom 24. Oktober 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden, mit der der Tarifvertrag
zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
(TV Mindestlohn) vom 28. April 2011 für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Damit sind die nachstehenden im TV Mindestlohn genannten Mindestlöhne mit den in der
Übersicht ausgewiesenen Stufen bis zum 31 Dezember 2013 allgemeinverbindlich.

Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.

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