Der Niedersächsische Landtag hat am 17. Januar 2012 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Landesvergabegesetzes beschlossen, das am 1. März 2012 in Kraft treten wird.
Durch eine Ergänzung des § 2 des Gesetzes wird sichergestellt, dass die Regelung aus dem sogenannten Wertgrenzen-Erlass, wonach Beschränkte Ausschreibungen bis zu 1 Mio. Euro Auftragswert ohne weitere Begründung möglich sind, bis zum Ende des Jahres 2012 weiter gelten kann.