Welche Forderungen hat der Bund Deutscher Architekten konkret gegenüber der Politik?
Der BDA vereint freischaffende Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner, die sich durch die Qualität ihrer Bauten ebenso auszeichnen wie durch hohe persönliche Integrität und Kollegialität. Uns vereint unser Engagement für eine zukunftsfähige bau- und bodenpolitische Wende und die Zukunft des Berufsstands wie auch die Förderung der Selbstständigkeit und die Begleitung des akademischen Nachwuchses.
Auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene setzen wir uns für eine nachhaltige Bauwende ein, die nur Bestand hat, wenn sie im Einklang mit baukulturell relevanten Gebäuden und Städten entsteht.
Die Büros der 5.000 BDA-Mitglieder gehören zu den führenden Architekturbüros Deutschlands; die freiberuflichen BDA Architektinnen und Architekten und ihre Teams zeichnen verantwortlich für den überwiegenden Teil prämierter Wettbewerbsbeiträge, ausgezeichneter Gebäude und sorgsam gestalteter Alltagsarchitektur.
Wie ordnen Sie den „Gebäudetyp E“ ein? Geht es um Mut zur Vereinfachung oder um neue Haftungsrisiken? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind aus Sicht Ihres Verbandes erforderlich, damit der Gebäudetyp E in der Praxis tatsächlich zu mehr bezahlbarem Bauen führt?
Der Gebäudetyp E steht für den Ansatz, beim Bauen stärker zwischen notwendigen Anforderungen und verzichtbaren Standards zu unterscheiden. Ziel ist es, Planungs- und Bauprozesse zu vereinfachen, Innovation zu ermöglichen und wirtschaftlichere Lösungen zu fördern.
Es geht nicht darum, bei Standsicherheit, Brandschutz, Gesundheitsschutz oder Barrierefreiheit Abstriche zu machen. Es geht darum, überhöhte Komfort-, Ausstattungs- und Ausführungsstandards hinterfragen zu können und wieder stärker auf robuste Konstruktionen, angemessene Technik und die tatsächlichen Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer zu setzen.
Dieser größere planerische Spielraum darf jedoch nicht zu einer einseitigen Verlagerung der Risiken auf die Architektinnen und Architekten führen. Ohne eine eindeutige zivilrechtliche Regelung könnte der Gebäudetyp E tatsächlich neue Aufklärungs- und Haftungsrisiken erzeugen. Erforderlich sind deshalb klare gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch: Die Einhaltung sämtlicher allgemein anerkannter Regeln der Technik darf nicht automatisch als vertraglich geschuldet gelten. Eine fachlich begründete Abweichung darf nicht allein deshalb einen Mangel darstellen, solange Sicherheit, Funktion, Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit gewährleistet sind.
Hier möchte ich unseren Präsidenten Alexander Poetzsch zitieren: „Mit dem Gesetzesvorhaben zum Gebäudetyp E sollten wir das einfache Bauen zum Standard machen – nicht zum Sonderweg. Nur so können wir möglichst viele Nachahmerprojekte anstoßen und mehr Qualität im bezahlbaren Bauen erreichen".
Bund und Länder verfolgen derzeit das Ziel, Vergabeverfahren deutlich zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Wie lassen sich aus Sicht der Planer schnellere Verfahren mit Qualitätsanforderungen und einem fairen Wettbewerb vereinbaren? Wo sieht die Architektenschaft die richtige Balance zwischen Beschleunigung, Mittelstandsschutz und Planungsqualität?
Beschleunigung und Qualität sind keine Gegensätze. Viel Zeit geht heute nicht durch den Wettbewerb verloren, sondern durch unklare Aufgabenstellungen, fehlende Entscheidungen, unrealistische Budgets, überzogene Eignungskriterien und personell unzureichend ausgestattete Vergabestellen.
Beschleunigung muss deshalb bei den Prozessen an setzen: durch eine qualifizierte Bedarfsplanung vor Beginn des Verfahrens, vollständig digitale Unterlagen, angemessene Fristen, klare Zuständigkeiten und verlässliche Entscheidungen der Auftraggeber.
Bei Planungsleistungen darf nicht der niedrigste Preis das entscheidende Kriterium sein. Entscheidend sind die Qualität der vorgeschlagenen Lösung, die Qualifikation des Teams und die Fähigkeit, eine Aufgabe wirtschaftlich, nachhaltig und gestalterisch überzeugend zu bearbeiten. Planungswettbewerbe sind hierfür ein besonders geeignetes Instrument. Sie schaffen frühzeitig Klarheit über die beste Lösung und können spätere Umplanungen, Nachträge und Konflikte vermeiden.
Künstliche Intelligenz und digitale Planungstools halten zunehmend Einzug in Architektur- und Ingenieurbüros. Wenn KI künftig Entwurfs-, Berechnungs- oder Ausschreibungsleistungen unterstütz: Wo sehen Sie die größten rechtlichen Herausforderungen hinsichtlich Verantwortung, Haftung und Berufspflichten der Architektinnen und Architekten?
Die berufliche und vertragliche Verantwortung bleibt bei der Architektin oder dem Architekten. Wer eine Planung freigibt, muss deren Inhalt nachvollziehen, fachlich prüfen und vertreten können. Das gilt ins besondere bei sicherheitsrelevanten Berechnungen, Ausschreibungstexten und Genehmigungsunterlagen.
Rechtlich muss klarer geregelt werden, wie die Verantwortung zwischen Planenden, Softwareherstellern und Anbietern von KI-Modellen verteilt wird. Wir brauchen nachvollziehbare Systeme, dokumentierte Bearbeitungsschritte und verlässliche Angaben zu Einsatzgrenzen und Datenquellen.
Weitere zentrale Fragen betreffen den Schutz vertraulicher Projektdaten, den Datenschutz und das Urheberrecht. Büros müssen wissen, ob hochgeladene Pläne, Texte oder Bilder zum Training eines Systems verwendet werden und ob die erzeugten Ergebnisse möglicherweise Rechte Dritter verletzen. Ebenso muss transparent sein, wann KI-generierte Darstellungen als solche kenntlich zu machen sind. Für Architekturbüros werden daher interne Regeln, Schulungen und dokumentierte Prüfprozesse not wendig. KI darf die fachliche Beurteilung nicht ersetzen. Der verantwortliche Mensch muss in jeder entscheidenden Phase erkennbar bleiben.
